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Regelwerke im Überblick

Der folgende Beitrag befasst sich mit Abdichtungen in Nassräumen und verschafft dem Leser einen Überblick über die derzeit relevanten Regelwerke.

Zu den durch nicht drückendes Wasser im Innenbereich mäßig beanspruchten Räumen zählen beispielsweise häusliche Bäder oder Bäder in Hotels. (Foto: PCI)

Der Fachbericht beschreibt den Anwendungsfall "Abdichten von Nassräumen" anhand des 2010 erschienenen Merkblatts für "Verbundabdichtungen" des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB) [1]. Unter Verbundabdichtungen werden Abdichtungen verstanden, die mit dem Untergrund fest verbunden sind und auf die direkt Fliesen verlegt werden können. Wir werden sehen, dass das Merkblatt seine "Wurzeln" im mäßig beanspruchten Bereich in der im August 2000 erschienenen DIN 18195 "Bauwerksabdichtungen" [2] und im hoch beanspruchten Bereich der Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) [3] hat.

Um die "Wurzeln" des ZDB-Merkblatts schlüssig nachzuvollziehen, ist es erforderlich, sowohl auf die DIN 18195 als auch auf die Bauregelliste einzugehen.

1. DIN 18195-5: Bauwerksabdichtungen Abdichtungen in Nassräumen

1.1 Historie

Die Bedingungen für die Verwendung von Bauprodukten werden durch das private und das öffentliche Baurecht geregelt. DIN-Normen unterliegen dem privaten Baurecht und werden zumindest zum Erscheinungszeitpunkt als Teil der "anerkannten Regel der Technik" angesehen. Bauvertragliche Regelungen können über bauaufsichtliche Regelungen hinausgehen, sie dürfen diesen aber nicht widersprechen. Seit August 2000 liegt eine Teilneufassung der DIN 18195 "Bauwerksabdichtungen" vor. Sie enthält in den Teilen 1 bis 6 wichtige Neuerungen zu der vorangegangenen Norm aus dem Jahre 1983. In Hessen wurde die neue Ausgabe der DIN 18195 im Juli 2005 wieder bauaufsichtlich eingeführt (Staatsanzeiger Nr. 28/2005 vom 11. Juli 2005).

Im April 2009 wurde der Teil 2 der DIN 18195 unter anderem um das Thema "Flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen (AIV)" ergänzt [4]. Im Juli 2009 wurde der Teil 7 der DIN 18195 neu aufgelegt [5].

1.2 Definition Nassraum

Mit Neufassung der DIN 18195 wurde im Teil 1 der Begriff "Nassraum" nach Art der erforderlichen Wasserableitung erstmals definiert als "Innenraum, in dem nutzungsbedingt so viel Wasser anfällt, dass zu seiner Ableitung eine Fußbodenentwässerung erforderlich ist. Bäder im Wohnungsbau ohne Bodenablauf zählen nicht zu den Nassräumen." Diese leicht verständliche Begriffsbestimmung unterscheidet sich von früheren Definitionen zum Beispiel in [6], wonach ein Feuchtraum bei 60 bis 80 Prozent relativer Luftfeuchte und ein Nassraum bei einer mittleren relativen Luftfeuchte ab 80 Prozent vorlag.

Die DIN 18195 definiert sich als zuständig für nass beanspruchte Räume mit Bodenablauf. Die Anforderungen werden im Teil 5 näher spezifiziert. Unter Punkt 7.2 des Teils 5 wird nur ein kleiner, jedoch bedeutender Hinweis auf Bäder ohne Bodenablauf, aber mit feuchtigkeits-empfindlichen Umfassungsbauteilen gegeben. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die nähere Bestimmung des Begriffs "nutzungsbedingt", da sich um die Definition des Nassraums auch in Fachkreisen Diskussionen entwickelt haben. So gibt es unterschiedliche Ansichten, ob ein Nassraum auch dann vorliegt, wenn ein Raum über eine ungenutzte Fußbodenentwässerung verfügt. Das später noch erwähnte ZDB-Merkblatt "Verbundabdichtungen" [1] differenziert die Art der Nutzung jedoch nicht und geht in jedem Fall immer von der höchsten Beanspruchung aus. Im Streitfall wird es daher auf den Sachverständigen ankommen zu entscheiden, welche Belastung vorliegt.

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