Immer mehr Tätigkeiten lagern Unternehmen aus, um mehr Kapazitäten für das Kerngeschäft zu haben. Beim Thema „Forderungseinzug“ zögern allerdings viele Betriebe, erklärt die Bremer Inkasso GmbH. Das liege zum einen an unklaren Vorstellungen, die Unternehmer von Inkasso-Dienstleistungen haben, und zum anderen an falscher Rücksichtnahme auf die vielleicht persönlich bekannten Schuldner. Dabei sei Inkasso in der Wirtschaft ein „völlig normaler Vorgang“, den viele Unternehmen nutzen. (Foto: Thorbern Werngert/pixelio.de)
„Inkasso ist etwas, was jeden Tag um uns herum passiert: Es bezeichnet den Einzug von Forderungen. So einfach ist das“, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. In der Regel muss der Schuldner den Verzugsschaden tragen – also alle Kosten, die dem Gläubiger dadurch entstehen, dass der Schuldner mit der Forderung an ihn in Verzug gekommen ist, erläutert der Dienstleister. Dazu gehören in der Regel auch Inkassokosten. „Man sollte daher die Beauftragung eines Rechtsanwalts oder eines Inkassobüros nicht scheuen, schon gar nicht, wenn die eigene Zahlungsunfähigkeit durch verlorene Forderungen droht“, lautet Drumanns Appell. „Laut Bundesverband deutscher Inkasso-Unternehmen führen Inkassounternehmen jährlich bis zu fünf Milliarden Euro der Wirtschaft wieder an Liquidität zu. Das zeigt, dass man als Gläubiger mit seiner Forderung nicht alleine dasteht." Es sei also üblich, sich Hilfe von außen zu holen und den Forderungseinzug „auszulagern‘“.
Hilfe von neutralen Dritten
Besonders bei Klein- und mittelständischen Unternehmen sei es oft die direkte Nähe zum Schuldner, etwa die persönliche oder langjährige geschäftliche Beziehung, die ein eigenes konsequentes Mahnwesen erschwere. „Man tut sich schwer, offene Rechnungen einzufordern, da man ihn als Kunden nicht verlieren möchte. Diese falsche Rücksichtnahme führt nicht selten dazu, dass der Gläubiger selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Damit ist dann erst recht keinem gedient. Eine ‚dritte Person‘, Hilfe von außen, kann da die benötigte Distanz schaffen.“
Unkompliziert: Inkassobeauftragung
Die Beauftragung eines Inkassounternehmens sei dabei einfacher, als viele vermuten. „Wir brauchen zum Beispiel für eine Beauftragung vom Gläubiger lediglich eine Kopie der Rechnung oder einen Kontoauszug sowie eine Kopie der ersten Mahnung oder Angabe der Mahndaten." Die Rechtmäßigkeit der Forderung werde dann geprüft; wenn tatsächlich Zahlungsverzug vorliegt, werde das Inkasso-Unternehmen direkt tätig. Während des gesamten Verfahrens bleibt es Ansprechpartner für den Gläubiger.
Die Konditionen der Inkassounternehmen sind unterschiedlich, das Inkassowesen ist aber gesetzlich klar geregelt und zur Transparenz verpflichtet. Bei der Auswahl eines seriösen Inkassobüros sollte man darauf achten, dass es Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) ist.
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