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FFN: Wir müssen nach vorne schauen
Am 6. März 2012 trafen sich die Fachgruppenleiter der 16 Landesverbände des Fachverbandes Fliesen und Naturstein (FFN) zu ihrer turnusgemäßen Frühjahrstagung in Berlin, um über die weiteren Aktivitäten der Bundesfachgruppe des Fliesenlegerhandwerks im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) zu beraten.
Zunächst ging es um die gemeinsam vom Fachverband wie vom ZDB-Vorstand geforderte Änderung in Paragraf 5 der Handwerksverordnung (HwO), die positive Auswirkung auf das Fliesenlegerhandwerk hätte. Der ZDB fordert, dass die Zulässigkeit der sogenannten Zusammenhangstätigkeit auch für diejenigen Meisterbetriebe gilt, deren Betriebsinhaber die Meisterprüfung erst nach dem Inkraft-Treten der Handwerksnovelle Anfang 2004 abgelegt haben.
Derzeit dürfen nur Betriebe, die in die Anlage A zur HwO eingetragen sind, Arbeiten in anderen zulassungspflichtigen Handwerken auszuführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen. Von dieser Privilegierung sind Fliesenbetriebe ausgeschlossen, deren Betriebsinhaber die Meisterprüfung ab dem Jahr 2004 abgelegt haben. Art und Umfang der Qualifikation der Meisterprüfungen sind jedoch gleichgeblieben.
Die geforderte Ausdehnung der Anwendbarkeit von Paragraf 5 würde dafür sorgen, dass der Anreiz zur Ablegung der Meisterprüfung gestärkt und damit die Qualifizierung im Handwerk insgesamt gefördert wird. Dr. Philipp Mesenburg, Leiter der Hauptabteilung Recht im ZDB, erläuterte, dass der ZDB mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks im Gespräch sei. "Allerdings ist nicht abzuschätzen, ob sich dieser einer Befürwortung anschließt."
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Wir müssen nach vorne schauen
Am 6. März 2012 trafen sich die Fachgruppenleiter der 16 Landesverbände des Fachverbandes Fliesen und Naturstein (FFN) zu ihrer turnusgemäßen Frühjahrstagung in Berlin, um über die weiteren Aktivitäten der Bundesfachgruppe des Fliesenlegerhandwerks im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) zu beraten.
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